So funktioniert
Herz der Hilfe

Von der Einreichung durch eine Fachstelle bis zur bestätigten Wirkung.

1

Hilfsfall einreichen

Eine anerkannte Partnerstelle reicht die Situation geschützt ein.

2

Ansprüche prüfen

Versicherungen, Behörden, Sozialstellen und andere Möglichkeiten werden zuerst abgeklärt.

3

Wirkung definieren

Für jeden Fall wird festgelegt, was verhindert und ermöglicht werden soll.

4

Hilfe finanzieren

Privatpersonen, Stiftungen, Unternehmen sowie Städte und Gemeinden können sich beteiligen.

5

Direkt bezahlen

Die Zahlung erfolgt zweckgebunden und grundsätzlich direkt an den Anbieter.

6

Wirkung bestätigen

Die Partnerstelle bestätigt Umsetzung und Ergebnis.

Jeder Fall erhält sein eigenes Wirkungsziel

Nicht jede Hilfe wirkt gleich. Deshalb wird jeder Fall individuell geprüft und auf die sinnvollste, nachhaltigste Lösung ausgerichtet. Sechs Fragen entscheiden darüber.

  • Was ist die konkrete Notlage?
  • Welche Unterstützung wird tatsächlich benötigt?
  • Welche Ansprüche und anderen Möglichkeiten wurden bereits geprüft?
  • Was soll durch die Hilfe verhindert werden?
  • Was soll dadurch ermöglicht werden?
  • Wie kann das Ergebnis bestätigt werden?

Klare Grenzen schaffen Vertrauen

Herz der Hilfe ist keine Schuldensanierung und keine Stelle für allgemeine Geldgeschenke.

Grundsätzlich möglichGrundsätzlich ausgeschlossen
Notwendige gesundheitliche HilfeKreditkarten- und Konsumschulden
Sicherheitsanpassung der WohnungLeasingraten und Privatdarlehen
Konkreter Schritt in Arbeit oder BildungBussen, Strafkosten und Luxusausgaben
Grundausstattung nach belegter NotlageGeschäftsverluste und gewöhnliche Steuern
Direkte Zahlung gegen RechnungBargeld und Ausgaben ohne Nachweis

Wir bezahlen nicht die Vergangenheit. Wir ermöglichen den nächsten sinnvollen Schritt.

Hilfe mit Würde

Niemand sollte Krankheit, Armut oder die schwierigsten persönlichen Erlebnisse öffentlich darstellen müssen, um Unterstützung zu erhalten.

  • Persönliche Daten werden geschützt.
  • Fälle werden nur anonymisiert veröffentlicht.
  • Jede Anfrage wird vertraulich geprüft.
  • Bewilligte Beträge werden direkt und zweckgebunden eingesetzt.
  • Entscheidungen werden dokumentiert und nach dem Vier-Augen-Prinzip kontrolliert.